„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. … Eine Zensur findet nicht statt.“
(Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland)